Kabinettsbeschluss einer Vierten Verordnung über die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld
Das Bundeskabinett hat am 17.12.2025 die Vierte Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld verabschiedet.
Mit der Verordnung wird die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert.
Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben durch diese Verlängerung die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen. Die von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe können aufgrund der Verlängerung der Bezugsdauer die Kurzarbeit in ihrem Betrieb über den 31.12.2025 fortführen. Ab dem 01.01.2026 beträgt die Bezugsdauer wieder 12 Monate.