Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: BAFA stellt Prüfung zur Berichterstattung ein
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen weiteren wichtigen Hinweis an die Rechtsanwender zur Berichtspflicht nach § 10 Abs. 2 LkSG veröffentlicht.
Danach stellt das BAFA die Prüfung der Unternehmensberichte gemäß §§ 12 und 13 LkSG ab sofort vollständig ein. Die Einreichung eines Berichts nach LkSG über einen vom BAFA bereitgestellten Zugang ist ab sofort nicht mehr möglich.
Dies geschieht vor dem Hintergrund des am 3. September 2025 vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Die Bundesregierung greift mit der dazu ergangenen Weisung an das BAFA der Gesetzesnovelle vor, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich erst Anfang 2026 in Kraft tritt. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die derzeitige LkSG-Berichtspflicht ersatzlos und rückwirkend gestrichen werden. Anfang Oktober hatte das BAFA bereits einen einlastenden Umsetzungshinweis zur Umsetzung des LkSG veröffentlicht.