Mindestlohn steigt am 1. Januar 2025
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn steigt in der zwei Jahresstufen ab dem 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Mindestlöhne aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben hiervon unberührt.
Wertvoll ist der vom BMAS entwickelte Mindestlohnrechner, in den Sie die Mindestlohnhöhe sowie die Wochenstunden eingeben, um die monatliche Vergütung bei einer verstetigten Zahlungsweise zu erhalten: Mindestlohnrechner
Da es sich dabei um einen Durchschnittsvergütung handelt und monatliche Schwankungen sowie Zuschläge nicht berücksichtigt werden, vereinbaren Sie bitte mit dem Mitarbeitenden ein Mindestlohn-Arbeitszeitkonto. Ein Muster kann in der AGV-Geschäftsstelle angefordert werden.