Mindestlohn steigt am 1. Januar 2024 und 1. Januar 2025
Der gesetzliche allgemeine Mindestlohn steigt in zwei Jahresstufen, zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde, ein Jahr später auf 12,81 Euro brutto je Zeitstunde.
Mindestlöhne aufgrund anderer Rechtsvorschriften bleiben hiervon unberührt.
Wertvoll ist der vom BMAS entwickelte Mindestlohnrechner, in den Sie die Mindestlohnhöhe sowie die Wochenstunden eingeben, um die monatliche Vergütung bei einer verstetigten Zahlungsweise zu erhalten: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html
Da es sich dabei um einen Durchschnittsvergütung handelt und monatliche Schwankungen sowie Zuschläge nicht berücksichtigt werden, vereinbaren Sie bitte mit dem Mitarbeitenden ein Mindestlohn-Arbeitszeitkonto. Ein Muster kann in der AGV-Geschäftsstelle angefordert werden.