In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt werden nunmehr ab heute und in Thüringen ab 02. Februar 2023 (geplant war der 03. Februar 2023) die Absonderungspflichten bei SARS-CoV-2 Infektion beendet.
Das ändert sich:
- Pflicht zur Selbstisolation entfällt. Wer sich mit dem Corona-Virus infiziert, muss sich nicht mehr in eine fünftägige Selbstisolation begeben. Ein positiver Selbst- oder Schnelltests muss auch nicht mehr mittels einer PCR-Testung überprüft werden.
- Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können den Umgang mit infizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eigenverantwortlich regeln.
- Mund-Nasen-Bedeckung in Bus und Bahn nur noch freiwillig. Zeitgleich mit dem bundesweiten Ende der Maskenpflicht im Fernverkehr müssen Fahrgäste im öffentlichem Personennahverkehr ab Donnerstag, den 2. Februar, nicht mehr verpflichtend eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
- Die §§ 2 und 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung werden ebenso wie Regelungen zu entsprechenden Ordnungswidrigkeiten in § 9 Abs 1 Nr. 5 und 6 ersatzlos gestrichen.
Diese Regeln gelten weiter:
- Aufgrund der Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes (§ 28b IfSG) bleibt die Maskenpflicht in Praxen, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bundesweit erhalten.
- Krankenhäuser und Heime sowie Einrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen/Menschen mit Behinderungen dürfen nach wie vor nur mit einem negativen Test betreten werden.
- Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen gelten in den Ländern entsprechende Testregelungen. Diese sind in Niedersachsen in der Corona-Verordnung vom 31. Januar 2023 und im Landkreis Harz in der Allgemeinverfügung vom 31. Januar 2023 geregelt, die wir anhängen.
- Die bundesrechtlichen Regelungen gelten nach heutigem Stand bis zum 7. April 2023.