Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG gestartet
Unternehmen, Selbstständige und freiberuflich Tätige können ebenso wie Einzelpersonen Fördermittel für berufsbezogene und berufsübergreifende Weiterbildungsvorhaben bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen.
Die Weiterbildungsinhalte können von kurzlaufenden Maßnahmen bis hin zu mehrjährigen Weiterbildungsstudiengängen reichen und richten sich inhaltlich nach den konkreten Weiterbildungsbedarfen. So können bspw. Sprachkurse, kaufmännische, gewerblich-technische Bildungsmaßnahmen oder Maßnahmen zur Unterstützung des digitalen und ökologischen Wandels und zur Personal und Organisationsentwicklung gefördert werden.
Je nach Unternehmensgröße beträgt die Sockelförderung 40 bis 60 Prozent. Bei Erfüllung zusätzlicher Kriterien steigt der Fördersatz auf bis zu 90 Prozent. Ein neuer Schwerpunkt ist die Förderung von Sprachkursen, wenn sie von anerkannten Sprachschulen, öffentlichen Einrichtungen wie Volkshochschulen oder qualifizierten Sprachlehrkräften durchgeführt werden.
Anträge können bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) eingereicht werden. Alle Informationen zur „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen sowie zur Förderung von individuellen beruflichen Weiterbildungen und Zusatzqualifikationen“ sowie Hinweise zur Beantragung finden Sie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/weiterbilden/weiterbildung-individuell