Zum 02. Februar 2023 soll die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung aufgehoben werden. Bundesarbeitsminister Heil hat angekündigt, die Corona-Arbeitsschutzverordnung, die bis zum 7. April 2023 laufen sollte, bereits zum 02. Februar 2023 auslaufen zu lassen. Er hat dazu eine Aufhebungsverordnung angekündigt.
Damit wird es ab Anfang Februar 2023 keine branchenübergreifenden Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz mehr geben.
In der Konsequenz hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) damit darauf reagiert, dass die Verlängerung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel durch die Arbeitgeberseite verhindert wurde und im Nachgang auch kein neuer Anlauf genommen werden sollte.
Wir möchten darauf hinweisen, dass dies ihr Unternehmen selbstverständlich nicht von einer Gefährdungsanalyse und Schutzmaßnahmen befreit. Aber sie können hier wieder freier und branchenabhängiger agieren.