Sozialstaatsreform

Kommissionsbericht

Kommission zur Sozialstaatsreform legt Abschlussbericht vor

Der Abschlussbericht der Kommission zur Sozialstaatsreform, soll spürbare Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger erzielen, den Verwaltungsvollzug deutlich vereinfachen und einen digitalen Neustart des Sozialstaats auf den Weg bringen. Der Bericht enthält 26 Empfehlungen in vier Handlungsfeldern.

Wesentlicher Inhalt

Neusystematisierung der Sozialleistungen: Aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, der Hilfe zum Lebensunterhalt sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, Kinderzuschlag und Wohngeld soll ein einheitliches Sozialleistungssystem geschaffen werden. Dabei soll eine Binnendifferenzierung eingeführt werden, wonach Leistungen zur Sicherstellung des Existenzminimums und Leistungen zur Vermeidung eines Existenzsicherungsbedarfs abgegrenzt werden. Damit können verschiedene Gruppen unterschiedlich behandelt werden, während Rechtsbegriffe wie der Einkommensbegriff vereinheitlicht werden. Die Kommission empfiehlt, perspektivisch weitere Leistungen einzubeziehen. Für erwerbsfähige Personen sollen ausschließlich die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen oder zugelassene kommunale Träger) und für nicht erwerbsfähige Personen die Kommunen zuständig sein. Aus vier Behördensträngen werden nur noch zwei. Für diese Reform ist nach Einschätzung der Kommission keine Grundgesetzänderung notwendig. Nur für eine einheitliche Verwaltungsstruktur wäre eine Änderung von Art. 91e Grundgesetz nötig. Persönliche Beratung vor Ort soll durch eine Erstanlaufstelle für alle Sozialleistungen gestärkt werden.
Verbesserung von Erwerbsanreizen: Damit sich eine Ausweitung der Arbeitszeit lohnt, sollen kleine Einkommen stärker und höhere Einkommen weniger stark angerechnet werden. Statt 100 € sollen nur die ersten 50 € anrechnungsfrei sein. Bis zu einer Grenze, z. B. Minijob-Grenze, soll die Transferentzugsgrenze auf 80 - 90 % angehoben und ab dann auf 70 - 80 % abgesenkt werden. Damit die Zahl der Leistungsberechtigten nicht zu stark steigt, sollen die Transferentzugsraten nach Haushaltstypen differenziert werden. Die Anreize durch den Minijob sollen geprüft werden. Die Bundesregierung soll sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass der Zugang zu Sozialleistungen für EU-Bürger an eine umfassendere Beschäftigung geknüpft wird.
Rechtsvereinfachung: Einkommensbegriffe im Sozialrecht sollen vereinfacht, ein modularer Einkommensbegriff entwickelt und digitaltauglich gestaltet werden. Weitere zentrale Rechtsbegriffe und Altersstufen sollen vereinheitlicht und Leistungen stärker pauschaliert werden. Der Geltungsbereich von Bagatellgrenzen für Rückforderungen und Erstattungen soll erweitert und ggf. erhöht werden. Leistungen für Bildung und Teilhabe sollen einfacher und bürokratieärmer ausgestaltet, das Kindergeld automatisiert ausgezahlt und der Vollzug vom Elterngeld überprüft werden. Der Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und existenzsichernden Sozialleistungen soll ausgeschlossen werden. Jobcenter und die Träger der Sozialhilfe sollen entlastet und die Kosten der Eingliederungshilfe gesenkt werden.
Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung: Die Kommission empfiehlt eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung mit dem Deutschland-Stack für die Bereitstellung der Basiskomponenten. Ein digitales Sozialportal soll Zugang zu den Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen als One-Stop-Shop bereitstellen. Es soll geprüft werden, inwieweit das Bundesportal und die Sozialplattform hierzu weiterentwickelt werden können. Vorgaben für die Digitalisierung der Sozialverwaltung sollen verbindlich festgelegt werden. Hierfür hält die Kommission eine rechtssichere Ausgestaltung des Art. 91c Grundgesetz für erforderlich. Der Datenaustausch soll verbessert, weitere Register an "NOOTS" angeschlossen und der Anwendungsbereich der elfstelligen Identifikationsnummer (IDNr) ausgeweitet werden. Der Sozialdatenschutz soll vereinfacht und Praxischecks und Erprobungen stärker genutzt werden. Ein Expertengremium "Digitalisierung der Sozialverwaltung" soll die Umsetzung begleiten.

Weiteres Verfahren: Für schnell umsetzbare Maßnahmen in den Handlungsfeldern Rechtsvereinfachungen sowie Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung soll bis Mitte bzw. Ende 2027 die Gesetzgebung abgeschlossen werden. Für die weiteren Empfehlungen soll innerhalb von sechs Monaten eine Roadmap erarbeitet werden. Für die Neusystematisierung der Sozialleistungen soll in den nächsten sechs Monaten ein Konzept erarbeitet und gemeinsam mit der Reform der Erwerbsanreize bis Ende 2027 umgesetzt werden.

 

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