Strompreiskompensation - Antragsfrist 2026 und Billigkeitsrichtlinie
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat die Frist für die Beantragung der Strompreiskompensation (SPK) für das Abrechnungsjahr 2025 bekanntgegeben. Diese endet am 17. August 2026 (materielle Ausschlussfrist). In diesem Zuge weist die DESHt darauf hin, dass die entsprechende FMS-Anwendung bereitsteht.
Zudem hat die DEHSt im Vorfeld bereits die entsprechende (vorläufige) Billigkeitsrichtlinie zur SPK veröffentlicht. Dabei handelt es sich um die Version, die von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) und des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) der Europäischen Kommission (EU-KOM) zur beihilferechtlichen Genehmigung vorgelegt wurde.
Die offizielle Genehmigung der EU-KOM und die anschließende Veröffentlichung im Bundesanzeiger stehen noch aus. Zugang zur Pressemitteilung der DEHSt (Frist SPK) erhalten Sie hier: https://www.dehst.de/SharedDocs/news/DE/spk-antragsfrist-ende.html
Zugang zur vorläufigen Billigkeitsrichtlinie zur SPK erhalten Sie hier: https://www.dehst.de/SharedDocs/news/DE/spk-billigkeitsrichtlinie.html
Foto: Gerd Altmann auf pixybay