SV-Meldeportal für Arbeitgeber

Update

Update zur Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern und neues SV-Meldeportal für Arbeitgeber

Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 95a des Sozialgesetzbuches IV gesetzlich verpflichtet eine Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen zur Verfügung zu stellen. Am 4. Oktober 2023 wird das neue SV-Meldeportal freigeschaltet. In einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2023 kann das Vorläuferprodukt sv.net uneingeschränkt auch weiterhin genutzt werden. Zwar wird sv.net auch noch bis 29. Februar 2024 nutzbar sein, aber es wird Einschränkungen geben, die sich insbesondere auf Rückmeldungen beziehen, die dann zwar mittels sv.net gesendet, aber nur über das SV-Meldeportal abgerufen werden können.

Mit der zweiten Informationsschrift der ITSG GmbH - Informationstechnische Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung im Anhang möchten wir Ihnen gern weitere Hinweise zum SV-Meldeportal zur Verfügung stellen. Die Webpräsenz www.sv-meldeportal.de ist seit Ende Juli 2023 freigeschaltet und wird sukzessive mit aktuellen Informationen versorgt. Es wurde auch ein umfassender FAQ-Katalog veröffentlicht, der ca. 80 Fragen und Antworten rund um die Registrierung, die Nutzung und die Fachanwendungen des SV-Meldeportals umfasst. Dieser Katalog wird jeweils bei Bedarf ergänzt und geändert. Dazu dienen auch die Erkenntnisse aus dem derzeit laufenden Pilotverfahren.

Mittlerweile sind zudem zwei Videos freigeschaltet:

„Die Registrierung“ und
„Sichere Mitarbeiterverwaltung mit Onlinespeichernutzung“.

Die nächsten drei Videos sind bereits produziert und werden bis Ende August öffentlich zugänglich sein:

Sichere Mandatenverwaltung - Mandat auf ein Fremd-Unternehmen übertragen
Sichere Mandatenverwaltung - Mandat für ein Fremd-Unternehmen beantragen
Erstellung von Jahresmeldungen Weitere Videos wie bspw. „Abruf einer eAU-Bescheinigung“ und „Sofortmeldung“ sind in Arbeit.

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