Das Bundesministerium der Finanzen hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) vorgelegt.
Hervorzuheben sind folgende Maßnahmen:
· Einführung einer Investitionsprämie zur Beförderung der Transformation der Wirtschaft in Richtung insbesondere von mehr Klimaschutz
· Stärkung der steuerlichen Forschungsförderung
· Verbesserung des steuerlichen Verlustabzugs
· Anhebung der GWG-Grenze auf 1 000 Euro
· Mehr Liquidität bei kleinen und mittleren Unternehmen durch Verbesserungen bei den Sofortabschreibungen geringwertiger Wirtschaftsgüter, den Abschreibungsmöglichkeiten zu den Sammelposten und zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG
· Reform der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG)
· Steigerung der Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG
· Anhebung der Grenze für die Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger (§ 141 AO) und der Grenze für die umsatzsteuerliche Ist-Besteuerung (Möglichkeit der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten statt vereinbarten Entgelten) nach § 20 S. 1 Nr. 1 UStG
· Digitalisierung des Spendenverfahrens
· Anpassung des Zuwendungsempfängerregisters
· Einführung einer Freigrenze für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
· Erhöhung des Schwellenwertes zur Befreiung von der Abgabe von vierteljährlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen von 1000 Euro auf 2000 Euro • Die Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen wird auf innerstaatliche Steuergestaltungen ausgeweitet • Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen
· Reform der Zinsschranke
· Einführung einer Zinshöhenschranke
· Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung • Anpassung der AO und anderer Steuergesetze an das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436).