Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft und die Mitgliedsstaaten waren und sind gefordert diese umzusetzen. Stichworte wie "Auftragsdatenverarbeitung", "Betroffenenrechte und Informationspflichten" sowie "Dokumentationspflichten" sind nur einige, die Sie in Ihrer betrieblichen Praxis in Zeiten von BIG DATA und Wirtschaft 4.0 bei zunehmender Digitalisierung beschäftigen. Welche Anforderungen stellen nun die Aufsichtsbehörden und wo können, respektive müssen Sie in Ihrem Unternehmen ansetzen?
Vor mehr als 70 Gästen referierte der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Harald von Bose, zu folgenden Themen:
- Allgemeiner Datenschutz – was ist neu in der EU DSGVO und dem neuen BDSG
- Datenschutzmanagement im Unternehmen – welche Anforderungen stellt die neue Gesetzeslage an Ihr Unternehmen
- Wie ist der Stand der digitalen Gesellschaft – Wie passt die EU DSGVO zu den Anforderungen von Wirtschaft 4.0?
Im Anschluss stellte sich Dr. Harald von Bose den Fragen und führte ebenfalls Einzelgespräche.