Im Jahr 2018 wurde für die betriebliche Altersversorgung eine gesetzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Die „eingesparten Arbeitgeberanteile“ sind bei Neuverträgen bereits jetzt zu berücksichtigen und sollen dem Arbeitnehmer zu Gute kommen. Für Arbeitgeber endete die Übergangsfrist am 31.12.2021 – Versäumnisse verjähren nicht ohne Weiteres. Daher stehen nun auch die Altverträge der Mitarbeitenden auf dem Prüfstand.
Im Rahmen des Online-Seminars hat Herr Peter Wilken – Spezialist beim Industrie-Pensions-Verein e.V. folgende Themenbereiche beleuchtet und wertvolle Informationen und Tipps für Unternehmer und Personalverantwortliche gegeben:
- Update Regelungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
- Praxistipps Arbeitgeberzuschuss ab 2022
- Haftungsfalle Pensionskasse