„NEIN, Betriebsratswahlen betreffen nicht nur Ihren Betriebsrat und den Wahlvorstand!“
Mit diesem provokanten Satz lud der AGV die Personalleiter ein, sich auf die Wahl, Größe und eventuell sogar die Zusammensetzung des Gremiums, mit dem Sie in den nächsten 4 Jahren gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG vertrauensvoll zusammenarbeiten sollen, einzustellen.
In einem kompakten Überblick informierte Frau Mertelsmann über den Ablauf und die Durchführung der Betriebsratswahlen 2018. Mit wertvollen Tipps aus der Praxis sollen Fehler, die im Extremfall zur Anfechtung der Wahl führen können, vermieden werden.